Ausstattung Edelstahl V4A
1 Skimmer aus GFK mit Blende aus Edelstahl, 2 Einlaufdüsen aus Edelstahl mit polierter Blende, 2 Treibdüsen, 1 seitlicher Ansaugfitting, 1 Bodenablaufmulde als Pumpensumpf mit Antiwirbeldeckel, 1 Unterwasserscheinwerfer, LED warmweiß, 40 W, inkl. Trafo 100 VA
Bitte Gelcoat Farbe wählen . . .
** Ein Leistungsverzeichnis für die Montage, Installation und Tiefbauarbeiten kann erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden und ist ausschließlich im Rhein-Main-Gebiet verfügbar.“
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Preise für einen Riviera Pool Fertigschwimmbecken liegen – abhängig von Größe, Ausstattung und Poolabdeckung zwischen 18.000 € und 65.000 €.
Die Schwimmbecken werden direkt ab Werk angeliefert, die Frachtkosten für das Rhein Main Gebiet belaufen sich auf ca. 2.650 € inkl. MwSt. Der Tieflader ist auf Wunsch mit einem Bordkran ausgerüstet.
Die Lieferzeit für einen Riviera Pool beträgt ca. 6–8 Wochen nach Auftragseingang.
Erstellen des Erdaushubs gemäß Zeichnung
Verlegen der Drainage im Bodenbereich (falls erforderlich)
Fundamentplatte gemäß Einbauanleitung (ca. 15–20 cm)
Anlieferung des Riviera Pools und Einbringen des Beckens mittels Bord- oder Mobilkran
Setzen des Beckens auf den vorbereeten Untergrund und Nivellierung mit Protokoll
Einbau der Einbauteile wie Skimmer, Einlaufdüsen, Scheinwerfer und Attraktionen
Verrohrung der Einbauteile vom Becken zum Technikraum
Gleichmäßiges Hinterfüllen mit Magerbeton bei gleichzeitigem Befüllen mit Wasser
Ausschalen und Betonieren des Ringankers gemäß Einbauanleitung für die Beckenumrandung
Verlegen der Keramik- oder Natursteinfliesen
Wer einen Pool im eigenen Garten bauen möchte, stellt sich früher oder später die Frage:
Ist der Pool genehmigungspflichtig? Die Antwort hängt vor allem von der Größe des geplanten Schwimmbeckens ab.
Grundsätzlich gilt: Gartenpools bis 50 m³ Wasservolumen sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Pools mit über 100 m³ Volumen benötigen immer eine Baugenehmigung. Zwischen 50
und 100 m³ gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Für den Poolbau in Hessen regelt die Hessische Bauordnung (HBO) folgendes: „Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und 2 m Tiefe sind gemäß Nr. 6.6 des Anhangs zu § 63
baugenehmigungsfrei.“
Das bedeutet: In Hessen dürfen Sie einen Pool bis 100 m³ und 2 m Tiefe ohne Baugenehmigung bauen, solange keine besonderen örtlichen Vorschriften dagegensprechen.
Trotzdem wichtig: Bauanzeige und Abstimmung mit dem Bauamt.
Auch wenn für Ihren Pool keine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie Ihr Vorhaben in der Regel beim zuständigen Bauamt melden – durch eine Baumeldung und später eine Baufertigmeldung.
Dafür werden meist folgende Unterlagen benötigt: eine maßstabsgerechte Planzeichnung des Grundstücks, Fotos der geplanten Baufläche sowie ggf. weitere technische Details zum Pool.
Unser Tipp für Poolbau in Hessen:
Klären Sie Ihr Projekt am besten vorab mit dem Bauamt ab – so sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Verzögerungen. Gerne unterstützen wir Sie beim Poolbau und beraten Sie
zu allen technischen und rechtlichen Fragen rund um Ihren Wunschpool.
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